AGBs

 

§ 1 Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare, Trainings und Coachings liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maxsult GmbH, Biebricher Allee 24, 65187 Wiesbaden zugrunde. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden, die die Maxsult GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, werden – selbst bei Kenntnis dieser – nicht Vertragsbestandteil. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Maxsult GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung zu den Seminaren, Trainings oder Coachings kann telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

§ 3 Zustandekommen eines Vertrages

Die auf der Website der Maxsult GmbH aufgeführten Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar; sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, der Maxsult GmbH mit der Anmeldung ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung. Mit Eingang dieser Anmeldebestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande.

 

§ 4 Abmeldung

Abmeldungen müssen stets schriftlich erfolgen. Meldet sich der Kunde bis zu 30 Tagen vor Trainingsbeginn ab (Eingang der Absage bei der Maxsult GmbH ist entscheidend, der erste Seminartag wird nicht mitgezählt), entstehen diesem keine Kosten. Danach erfolgende Abmeldungen führen dazu, dass dem Kunden eine Stornierungsgebühr in Höhe der vereinbarten Seminarkosten berechnet wird. Selbstverständlich kann der Kunde aber auch ohne Aufpreis einen Ersatzteilnehmer benennen. Eine nur zeitanteilig erfolgte Teilnahme an einem Seminar berechtigt den Kunden nicht zur Herabsetzung der Seminargebühren.

Für den Fall, dass zwischen Kunde und der Maxsult GmbH ein Vertrag über ein speziell für diesen Kunden organisiertes Seminar (Firmenseminar oder Einzelseminar/Einzelcoaching) zustande gekommen ist, verpflichtet sich der Kunde im Falle einer Absage dieses Seminars durch den Kunden ungeachtet Abs. 1 die Kosten zu tragen, die der Maxsult GmbH durch die Vorbereitung des Seminars entstanden sind bzw. noch entstehen. Dies gilt sowohl für Seminare direkt beim Kunden (Inhouse-Seminare), in den Seminarräumen der Maxsult

GmbH. als auch für Seminare an einem dritten Ort (z. B. in einem Hotel).

Die Maxsult GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen, es sei denn, zwischen den Kunden und der Maxsult GmbH wurde für ein Firmen- oder Einzelseminar ausdrücklich ein bestimmter Seminarort vereinbart. Aus wichtigem Grund – unter anderem bei Erkrankungen des Referenten – sowie in Fällen höherer Gewalt – unter anderem bei Krieg, Feuer und Streik – kann die Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Gebühren abgesagt werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Maxsult GmbH aber auch berechtigt, den Veranstaltungstermin zu ändern, sofern der Kunde damit einverstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere aus Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – bestehen nicht, es sei denn, dies ist in § 8 geregelt.

 

§ 5 Zahlungen

Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Mit Erhalt der Rechnung wird der Rechnungsbetrag fällig und ist bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto der Maxsult GmbH zu überweisen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht der Maxsult GmbH ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf gegenüber Kaufleuten ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Nach Vertragsschluss auftretende Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen die Maxsult GmbH vom Vertrag zurückzutreten. An der Kreditwürdigkeit des Kunden fehlt es insbesondere, wenn dieser eine fällige Rechnung der Maxsult GmbH trotz Mahnung nicht fristgerecht zahlt. Im Falle eines solchen vom Kunden zu vertretenden Rücktritts bleibt die Maxsult GmbH berechtigt, die unter § 4 Abs. 2 genannten und bereits entstandenen Kosten vom Kunden erstattet zu bekommen.

Dem Kunden steht ein Leistungsverweigerungsrecht nicht zu, soweit der Gegenanspruch unstreitig ist oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Aufrechnung durch den Kunden.

 

§ 6 Preise, Preisänderungen und Leistungen

Erstattung für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgt nicht.

Die im Programm genannten Seminarpreise umfassen bei offenen Seminaren im Sinne von § 2 die Seminargebühren. Die Regelung für Getränke und Speisen sind bei den einzelnen Seminaren unterschiedlich und werden in der Anmeldung dem Kunden mitgeteilt.

Der Endpreis bei Firmengruppen oder Firmen-einzelseminaren setzt sich zusammen aus dem Trainingsgrundpreis, dem Tagessatz der/des Referenten je Seminartag und den Kosten für Unterlagen sowie – soweit diese entstehen- aus den Kosten für die Anreise, Verpflegung, Unterkunft der/des Referenten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpflegung des Kunden bzw. der

Teilnehmer und die Miete für externe Seminarräume und externe technische Einrichtungen trägt der Kunde. Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten sowie beim Kunden direkt trägt der Kunde selbst. Finden Seminare beim Kunden statt, stellt dieser unentgeltlich die hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen.

Preiserhöhungen werden an den Kunden nur weiter belastet, wenn zwischen dem Tag des Zustandekommens des Vertrages und dem Seminarbeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

 

§ 7 Urheberrechte

Alle Rechte an den Seminarunterlagen (gleich in welcher Form), Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich die Maxsult GmbH vor. Die Seminarunterlagen dürfen – auch auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Maxsult GmbH nicht reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

§ 8 Haftung

Die Maxsult GmbH haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebenden Schäden gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

1. Die Maxsult GmbH haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Maxsult GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Maxsult GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Maxsult GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet werden muss.

3. Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung (etwa auch bei der Leistungsverzögerung) und auf Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4. Ist die Nichteinhaltung von Fristen bzw. Terminen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnlicher Ereignisse, z. B. Streik oder

Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen und verschieben sich die Termine angemessen.

5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Haftung für beratende Tätigkeit

Die Haftung für Folgerungen, Empfehlungen, Anregungen oder Vorschläge ist ausgeschlossen.

7. Versicherungen

Hat der Kunde für den betreffenden Schadensfall eine Versicherung abgeschlossen, so haftet die Maxsult GmbH nur und soweit der Schaden von der Versicherung gedeckt ist für mit der Inanspruchnahme der Versicherung verbundene Nachteile. Der Kunde verpflichtet sich, eine solche Versicherung in Anspruch zu nehmen.

 

§ 9 Sonstiges

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten sowie Erfüllungsort ist 65187 Wiesbaden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Bei Ereignissen höherer Gewalt wie z. B. Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Streik, Aussperrungen, Sabotage durch Dritte, behördliche Anordnungen u.A. haftet keine Partei der anderen für eine aufgrund der höheren Gewalt entstehende Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, lückenhaft oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der ersetzten Bestimmung möglichst nahe kommt. Für den Fall einer Lücke gilt das, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

Die Abwicklung des zwischen den Parteien vereinbarten Seminars / der vereinbarten Seminare erfolgt innerhalb der Maxsult GmbH mit Hilfe automatischer Datenvereinbarung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Maxsult GmbH seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung

notwendiger Daten.

 

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher können ohne Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der in § 3 dieser AGB geregelten Anmeldebestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Maxsult GmbH, Biebricher Allee 24, 65187 Wiesbaden, oder per Fax an 0611 / 360306X, oder per E-Mail an info@maxsult.de.

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.